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14. Mai 2021

Stellungnahme der Professorinnen & Professoren in Nordrhein-Westfalen zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW 2021 Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW 2021

(befasst mit Fragen des kulturellen Erbes, der Denkmalpflege, der Bau- und Kunstgeschichte)

Apl. Prof. Dr. phil. Stefanie Lieb hat die Stellungnahme der Professorinnen & Professoren zur geplanten Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW 2021 mitunterzeichnet.

In der Novelle steht in §1 der Schutz der Denkmäler nicht mehr an erster Stelle, sondern es wird nun die „sinnvolle Nutzung“ der Denkmäler als wichtigstes Erhaltungskriterium angeführt.

Des Weiteren wird die Obere Denkmalbehörde als Fachamt in ihrer Aufgabe der Einbringung von Expertisen so drastisch beschnitten, dass die Forschung in diesem Themengebiet, auch in Kooperation mit den Hochschulen, kaum noch weitergeführt werden könnte.

Die in §38 aufgeführte Sonderrolle der Kirchen in Bezug auf ihr Denkmalerbe (Kirchengebäude und ihre Ausstattungen) mit einer Priorisierung der Belange des Nutzers im Unterschied zu anderen Denkmaleigentümern erscheint unverständlich. Auch das angedachte Verfahren, im Falle eines Denkmal-Konflikts für Kirchen eine bevorzugte Anrufung der Obersten Denkmalbehörde zu ermöglichen und mithilfe eines Gremiums eine Entscheidung herbeizuführen, befremdet, da in diesem Gremium der betroffene Nutzer selbst (die Kirche) gleich- und stimmberechtigt beteiligt sein würde – und so eigentlich fast eigenmächtig über den Denkmalwert ihrer Kirchengebäude entscheiden könnte.

⇒Zur Stellungnahme NRW

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